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Umsatzanteil bei Dauerverträgen in Ermessenstaxation

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Aug. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Bei einer Ermessensveranlagung einer selbständig erwerbstätigen Person darf die Steuerverwaltung bei Dauerverträgen, für die in der betroffenen Steuerperiode keine Rechnung gestellt wurden, einen anteilsmässigen Umsatzanteil berücksichtigen.



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