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AutorenbildMichal Sosnecki

Unangemessene Kinderlöhne als geschäftsfremde Zuwendungen

Wenn dem Geschäftsinhaber– im Vergleich zu seinen mitarbeitenden Kindern – keine angemessene Entschädigung ausgerichtet wird, haben die Lohnzahlungen an die Kinder teilweise Unterstützungs- oder Zuwendungscharakter und sind daher geschäftsmässig nicht begründet.



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