Wenn dem Geschäftsinhaber– im Vergleich zu seinen mitarbeitenden Kindern – keine angemessene Entschädigung ausgerichtet wird, haben die Lohnzahlungen an die Kinder teilweise Unterstützungs- oder Zuwendungscharakter und sind daher geschäftsmässig nicht begründet.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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