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Unbeschränkte Steuerpflicht im Verwaltungskanton

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Juni 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Interkantonale Doppelbesteuerung: Eine Bündner Aktiengesellschaft ist im Kanton Tessin aufgrund der tatsächlichen Verwaltung unbeschränkt steuerpflichtig, wenn der Aktionär seinen Wohnsitz im Kanton Tessin hat und dort über geschäftliche Infrastruktur verfügt und keine Tätigkeiten im Kanton Graubünden nachgewiesen wurden.



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