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Unentgeltliche Prozessführung ausgeschlossen bei Aussichtslosigkeit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 30. Mai 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Unentgeltliche Prozessführung: Wird die Aussichtslosigkeit der Beschwerde bejaht bzw. die Gewinnaussichten geringer eingestuft als die Verlustgefahren, kann die Frage der Bedürftigkeit offen bleiben.



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