Unentgeltliche Prozessführung ausgeschlossen bei Aussichtslosigkeit
- Michal Sosnecki
- 30. Mai 2005
- 1 Min. Lesezeit
Unentgeltliche Prozessführung: Wird die Aussichtslosigkeit der Beschwerde bejaht bzw. die Gewinnaussichten geringer eingestuft als die Verlustgefahren, kann die Frage der Bedürftigkeit offen bleiben.