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AutorenbildMichal Sosnecki

Unentgeltliche Prozessführung bei komplexem Steuererlassverfahren

Die unentgeltliche Prozessführung ist auch in einem Verfahren um Steuererlass zu gewähren, wenn sich komplexe Fragen stellen, wie zum Beispiel die Berechnung strittiger Faktoren für das Existenzminimum.



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