Unentgeltliche Prozessführung bei komplexem Steuererlassverfahren
- Michal Sosnecki
- 27. März 2009
- 1 Min. Lesezeit
Die unentgeltliche Prozessführung ist auch in einem Verfahren um Steuererlass zu gewähren, wenn sich komplexe Fragen stellen, wie zum Beispiel die Berechnung strittiger Faktoren für das Existenzminimum.