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Unentgeltliche Prozessführung bei komplexem Steuererlassverfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. März 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Die unentgeltliche Prozessführung ist auch in einem Verfahren um Steuererlass zu gewähren, wenn sich komplexe Fragen stellen, wie zum Beispiel die Berechnung strittiger Faktoren für das Existenzminimum.



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