Unentgeltliche Prozessführung: Gesuch erfordert hinreichende Begründung
- Michal Sosnecki
- 6. Juni 2005
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Unentgeltliche Prozessführung: Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Verbeiständung ist hinreichend zu begründen. Bei ungenügender Begründung ist die Schätzung des Notbedarfs aufgrund der Akten nicht zu beanstanden.