Unentgeltliche Rechtspflege bei monatlichem Überschuss von Fr. 660 nicht gewährt
- Michal Sosnecki
- 20. Juni 2005
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Kostenvorschusspflicht: Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege wird durch das kantonale Prozessrecht geregelt. Ein Überschuss von Fr. 660 pro Monat erlaubt es, sämtliche Verfahrens- und Vorschusskosten bis vor Bundesgericht selber zu tragen.