top of page

Unentgeltliche Rechtspflege bei monatlichem Überschuss von Fr. 660 nicht gewährt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 20. Juni 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Kostenvorschusspflicht: Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege wird durch das kantonale Prozessrecht geregelt. Ein Überschuss von Fr. 660 pro Monat erlaubt es, sämtliche Verfahrens- und Vorschusskosten bis vor Bundesgericht selber zu tragen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page