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Ungültiges Testament und Erbschaftssteuer

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 29. Juli 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Wird der formell nicht korrekt zustande gekommene letzte Wille des Erblassers erbschaftssteuerlich nicht berücksichtigt, so ist kein Bundesrecht verletzt; insbesondere handelt es sich nicht um Willkür.



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