Ungültiges Testament und Erbschaftssteuer
- Thanusiya Wimalanathan
- 29. Juli 2008
- 1 Min. Lesezeit
Wird der formell nicht korrekt zustande gekommene letzte Wille des Erblassers erbschaftssteuerlich nicht berücksichtigt, so ist kein Bundesrecht verletzt; insbesondere handelt es sich nicht um Willkür.