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Ungeeignetheit von Mehrwertsteuerabrechnungen zur Einkommensschätzung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ermessensveranlagung: Zur Ermittlung des Geschäftseinkommens und -vermögens sind Mehrwertsteuerabrechnungen zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht geeignet.



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