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Ungesichertes Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Gewährt eine Aktiengesellschaft ihrem insolventen Aktionär ein ungesichertes Darlehen, qualifiziert dieses als simuliertes Darlehen bzw. als verdeckte Gewinnausschüttung, da es dem Drittvergleich nicht standhält.



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