Ungleichbehandlung von Bauarten verstößt gegen Rechtsgleichheit
- Michal Sosnecki

- 31. Aug. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Unterschiedliche abgaberechtliche Behandlung von Um- und Erweiterungsbauten einerseits und Ersatzbauten andererseits stellt einen Verstoss gegen das Gebot der Rechtsgleichheit dar.