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Ungleichbehandlung von Bauarten verstößt gegen Rechtsgleichheit

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Unterschiedliche abgaberechtliche Behandlung von Um- und Erweiterungsbauten einerseits und Ersatzbauten andererseits stellt einen Verstoss gegen das Gebot der Rechtsgleichheit dar.



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