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Unrechtmäßige Auflage rechtfertigt keine ermessensbasierte Einschätzung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Die Nichterfüllung einer unrechtmässigen Auflage kann nicht als Verletzung von Verfahrenspflichten betrachtet werden, die eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen zur Folge haben.



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