Unterhaltskostenabzug für Liegenschaften auch ohne Einkommen möglich
- Michal Sosnecki
- 7. Juni 2007
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Unterhaltskosten an Liegenschaften sind vom steuerbaren Einkommen auch dann abziehbar, wenn kein spezifisches Einkommen erziehlt wird (vgl. Art. 9 StHG).