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Unterhaltskostenabzug für Liegenschaften auch ohne Einkommen möglich

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Juni 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Unterhaltskosten an Liegenschaften sind vom steuerbaren Einkommen auch dann abziehbar, wenn kein spezifisches Einkommen erziehlt wird (vgl. Art. 9 StHG).



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