Der Liegenschaftsunterhaltskostenabzug ist das Korrelat zur Eigenmietwertbesteuerung; der Abzug kann sich nur auf einen Zeitraum beziehen, für den auch der Eigenmietwert erfasst wird. Bei ausdrücklicher Regelung in einem Kaufvertrag gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über, womit erst ab diesem Zeitpunkt eine Eigenmietwertbesteuerung mit der Möglichkeit des Unterhaltskostenabzuges erfolgen kann.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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