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Unternutzungsabzug nur bei dauerhafter Unternutzung möglich

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Der Unternutzungsabzug kann nur gewährt werden, wenn eine dauerhafte Unternutzung vorliegt. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Liegenschaft erst im Verlaufe der zu beurteilenden Steuerperiode erworben wird.



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