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Untersuchungspflicht bei fraglichem Guthaben in Steuererklärung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Feb. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Wird in der Steuererklärung ein Guthaben mit 1.- Franken deklariert, mit dem Hinweis Geschäftsführer in Untersuchungshaft; Investition vermutl. verloren, so verletzt die Steuerbehörde ihre Untersuchungspflicht, wenn sie diese Angaben nicht hinterfragt.



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