Eine Aufrechnung, welche das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf das 5,3-fache erhöhte, war im vorliegenden Fall nicht mit einer pflichtgemässen Einschätzung zu vereinbaren, weshalb das Resultat als offensichtlich unrichtig betrachtet werden musste.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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