Unverhältnismäßige Aufrechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit
- Michal Sosnecki
- 17. Okt. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Eine Aufrechnung, welche das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf das 5,3-fache erhöhte, war im vorliegenden Fall nicht mit einer pflichtgemässen Einschätzung zu vereinbaren, weshalb das Resultat als offensichtlich unrichtig betrachtet werden musste.