Wenn die Beteiligung einer Aktiengesellschaft seit ihrem Erwerb nicht wesentlich an Wert verloren hat, sind darauf keine Abschreibungen zulässig. Die Steuerbehörde kann in der aktuellen Periode auch die in Vorjahren getätigten Abschreibungen aufrechnen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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