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Unzulässige Abschreibungen auf Beteiligungen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wenn die Beteiligung einer Aktiengesellschaft seit ihrem Erwerb nicht wesentlich an Wert verloren hat, sind darauf keine Abschreibungen zulässig. Die Steuerbehörde kann in der aktuellen Periode auch die in Vorjahren getätigten Abschreibungen aufrechnen.



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