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Unzulässige Einmaleinlagen in Kader-Vorsorge des Alleinaktionärs

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 29. Juli 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Einmaleinlagen an die überobligatorische berufliche (Kader-)Vorsorge zu Gunsten des Alleinaktionärs: Wenn der Alleinaktionär durch die Einmalzahlungen gegenüber den übrigen (Kader-) Mitarbeitern besser gestellt wird, ist neben dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch das Prinzip der Kollektivität sowie der Grundsatz der Planmässigkeit verletzt und die Beiträge stellen folglich nicht geschäftsmässig begründeten Aufwand dar. Eine nachträgliche Umbuchung in Lohn ist unzulässig.



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