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AutorenbildMichal Sosnecki

Unzulässige Festsetzung des Zielwerts im Dekret

Allgemeine Neubewertung der nicht landwirtschaftlichen Grundstücke: Der Grosse Rat des Kantons Bern darf den Zielwert für die amtliche Bewertung (Median von 70 Prozent des Verkehrswertes) nicht im «Dekret über die amtliche Bewertung der Grundstücke und Wasserkräfte» festsetzen.



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