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Unzulässige Praxis zu Abschreibungen unter Steuerwert

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 26. Okt. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die Praxis des Kantons Schaffhausen, wonach Abschreibungen unter den Steuerwert einer Liegenschaft generell nicht akzeptiert werden, ist nicht zulässig.



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