Unzulässige Praxis zu Abschreibungen unter Steuerwert
- Michal Sosnecki
- 26. Okt. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Die Praxis des Kantons Schaffhausen, wonach Abschreibungen unter den Steuerwert einer Liegenschaft generell nicht akzeptiert werden, ist nicht zulässig.