Eine Gesellschaft, die Dienstleistungen im Bereich Bau und Verwaltung von Liegenschaften in der Zentralschweiz erbringt, erzielt keinen (indirekten) Werbeeffekt, wenn sie dem Gesellschafter durch Sponsoringbeiträge zu einem Startplatz an der Tourenwagenweltmeisterschaft, welche auf dem Fernsehsende Eurosport übertragen wird, verhilft. Die Sponsoringbeiträge, welche ein vernünftiges Mass übersteigen, sind nicht geschäftsmässig begründet und stellen eine geldwerte Leistung an den Aktionär dar.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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