Unzureichende Begründung bei Sozialhilfebeiträgen
- Thanusiya Wimalanathan
- 7. März 2008
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Der blosse Hinweis auf eine Verfügung der Sozialdienste, gemäss welcher der Beschwerdeführerin monatlich Sozialhilfebeiträge in der Höhe von 1'802.80 Franken ausgerichtet werden, genügt nicht, um eine Beschwerde ausreichend zu begründen.