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Unzureichende Begründung bei Sozialhilfebeiträgen

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Der blosse Hinweis auf eine Verfügung der Sozialdienste, gemäss welcher der Beschwerdeführerin monatlich Sozialhilfebeiträge in der Höhe von 1'802.80 Franken ausgerichtet werden, genügt nicht, um eine Beschwerde ausreichend zu begründen.



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