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Unzureichende Begründung führt zur Abweisung der Beschwerde im Steuererlassverfahren

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Steuererlass: Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde gemäss Art. 113 BGG kann eine Verfügung (Nichteintretensentscheid) betreffend Steuererlass angefochten werden. Soweit die Beschwerde ausser einer Darstellung des bisherigen Verfahrens keinerlei Ausführungen enthält, fehlt es an einer hinreichenden Begründung und die Beschwerde ist im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG unter kurzer Angabe des Unzulässigkeitsgrundes zu erledigen.



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