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AutorenbildMichal Sosnecki

Unzureichende Einsprachebegründung für Ermessenseinschätzung bei Anwaltseinkommen

Ermessenseinschätzung: Eine Einsprachebegründung, die sich in der Behauptung erschöpft, ein steuerbares Einkommen von Fr. 200'000.-- pro Jahr müsse für einen selbständigen Anwalt ohne eigenes Büro und ohne Verwaltungsratsmandat doch als sehr hoch betrachtet werden, genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.



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