Wenn ein Aktionär 10% seiner nicht kotierten Aktien und vier Jahre später weitere 15% veräussert, liegt eine massgebliche Handänderung vor. Der Veräusserungspreis dieser Aktien ist damit massgebend für die Vermögenssteuerbewertung.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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