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AutorenbildMichal Sosnecki

Veräusserungsgewinn von Bauzonenland vollständig steuerbar

Wird ein landwirtschaftlich genutztes, unbebautes und vollumfänglich in der Bauzone gelegenes Grundstück veräussert, unterliegt der gesamte Veräusserungsgewinn – und nicht bloss die wieder eingebrachten Abschreibungen – der direkten Bundessteuer.



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