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Verantwortung für Steuerberaterfehler

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Fehler des Steuerberaters beim Ausfüllen der Steuererklärung sind grundsätzlich dem Steuerpflichtigen zuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn dieser seine Steuererklärung vor dem Ausfüllen durch den Steuerberater leer unterzeichnet hat.



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