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Verbindliche Festsetzung der Grundstückswerte zur Rechtssicherheit

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Um den Übergang vom alten zum neuen Recht der aargauischen Grundstückgewinnsteuer sicherzustellen und um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, setzten die aargauischen Steuerbehörden die massgebenden Werte (kumulierte Abschreibungen und Anlagekosten per 1. Januar 2001) mittels Feststellungsverfügung auf diesen Zeitpunkt hin verbindlich fest, was vom Bundesgericht als zulässig erachtet wurde.



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