Verdeckte Gewinnausschüttung durch unberechtigte Aufrechnung
- Michal Sosnecki
- 16. Juli 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wenn die Steuerverwaltung Ausgaben aufrechnet, die der Vater der Gesellschafter hat, obwohl er für die Gesellschaft weder Repräsentations- noch Beratertätigkeiten wahrgenommen hat, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung und eine vollendete Steuerhinterziehung vor.