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Vereinfachte Nachbesteuerung nur für Erblassers Hinterziehungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 30. Sept. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Der vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen unterliegen nur die vom Erblasser hinterzogenen Bestandteile von Vermögen und Einkommen.



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