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Verfahrenskostenregelung im Schwyzer Einspracheverfahren zulässig

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Das Steuerharmonisierungsgesetz enthält keine Kostenregelung für das Einspracheverfahren. Die Schwyzer Regelung, welche es erlaubt, der unterliegenden Partei im kantonalen Einspracheverfahren Verfahrenskosten aufzuerlegen, erweist sich harmonisierungsrechtlich als zulässig.



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