Stellt der Arbeitgeber seinem Geschäftsführer eine Wohnung zu einem unter dem Eigenmietwert liegenden Preis zur Verfügung, ist die Differenz zwischen dem bezahlten Preis und dem Eigenmietwert als Lohnbestandteil zu versteuern.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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