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Verheiratetentarif bei alternierender Obhut für Elternteil mit höherem Einkommen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Aug. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Bei alternierender Obhut wird der Verheiratetentarif dem Elternteil mit dem höheren Einkommen gewährt, sofern nicht nachweislich gleich hohe Beträge an die Betreuung bezahlt werden.



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