Verheiratetentarif bei alternierender Obhut für Elternteil mit höherem Einkommen
- Michal Sosnecki
- 7. Aug. 2015
- 1 Min. Lesezeit
Bei alternierender Obhut wird der Verheiratetentarif dem Elternteil mit dem höheren Einkommen gewährt, sofern nicht nachweislich gleich hohe Beträge an die Betreuung bezahlt werden.