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Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Apr. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Es gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz des schweizerischen Verwaltungsrechts, dass öffentlich-rechtliche Ansprüche selbst beim Fehlen deiner ausdrücklichen Gesetzesbestimmung der Verjährung oder Verwirkung unterliegen.



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