Verjährung der Rückerstattungspflicht bleibt auch bei fehlerhafter Veranlagungseröffnung
- Michal Sosnecki
- 27. Aug. 2007
- 1 Min. Lesezeit
An der Verjährung der Rückerstattungspflicht (5 Jahre) allfällig zuvielbezahlter Steuern würde auch eine mangelhafte Veranlagungseröffnung nichts ändern.