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Verjährung der Rückerstattungspflicht bleibt auch bei fehlerhafter Veranlagungseröffnung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Aug. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

An der Verjährung der Rückerstattungspflicht (5 Jahre) allfällig zuvielbezahlter Steuern würde auch eine mangelhafte Veranlagungseröffnung nichts ändern.



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