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Verjährung des Nachsteuerrechts nach zehn Jahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Mai 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Das Recht, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten, erlischt zehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, für die eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben ist.



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