Das vor 2001 geltende Steuergesetz sah keine absolute Verjährungsfrist im Nachsteuerverfahren vor. Für noch nicht rechtskräftig festgesetzte Nachsteuern der Perioden vor 2001 beginnt die Verjährungsfrist mit Inkraftsetzung des neuen Steuergesetzes per 1. Januar 2001. Die Verjährung tritt somit am 1. Januar 2016 ein.
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