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Verjährung von Amtes wegen geprüft

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Die Frage der Verjährung ist vom Bundesgericht von Amtes wegen - auch ohne diesbezügliche Einrede - zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Verjährung erst während des bundesgerichtlichen Verfahrens eintritt.



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