Verjährungsunterbrechung durch amtliche Mitteilung zur späteren Veranlagung
22. Sept. 2009
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Auch einer amtlichen Mitteilung, die lediglich eine spätere Veranlagung in Aussicht stellt und deren Zweck sich in der Unterbrechung des Verjährungsablaufs erschöpft, kommt verjährungsunterbrechende Wirkung zu.