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AutorenbildMichal Sosnecki

Verjährungsunterbrechung durch amtliche Mitteilung zur späteren Veranlagung

Auch einer amtlichen Mitteilung, die lediglich eine spätere Veranlagung in Aussicht stellt und deren Zweck sich in der Unterbrechung des Verjährungsablaufs erschöpft, kommt verjährungsunterbrechende Wirkung zu.



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