Verkaufserlöse von Patenten bei gewerblicher Aktivität als Geschäftsvermögen
- Michal Sosnecki
- 14. Juli 2015
- 1 Min. Lesezeit
Der Erlös aus dem Verkauf von Patenten und Marken ist dem Geschäftsvermögen zuzurechnen, wenn die Aktivität, die zum Verkauf der Patente und Marken führte, eine gewerbsmässige ist. Nur nachgewiesene Entwicklungs- und Materialkosten können abgezogen werden.