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Verletzung des rechtlichen Gehörs bei verspäteter ReplikVerletzung des rechtlichen Gehörs bei verspäteter Replik

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Nov. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Hat ein Rechtsanwalt die Replik auf die Antwort der kantonalen Steuerbehörde innert mehr als 10, aber weniger als 20 Tagen eingereicht und hat das kantonale Gericht diese Replik nicht mehr berücksichtigt, wurde der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.



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