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AutorenbildMichal Sosnecki

Verletzung verfassungsmässiger Rechte als Beschwerdegrund

Innerkantonales Steuerdomizil: Soweit ein Entscheid gänzlich auf innerkantonalem Recht basiert kann als Beschwerdegrund im bundesgerichtlichen Verfahren lediglich die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten in Frage kommen (vgl. Art. 95 BGG). Eine entsprechende Überprüfung des Verwaltungsgerichtsentscheids setzt eine ausdrückliche dahingehende Rüge voraus, ansonsten auf die Beschwerde nicht eingetreten werden kann.



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