top of page

Verlustabzug nur bei tatsächlicher Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeit

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ob Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit abgezogen werden kann hängt davon ab, ob in den massgebenden Geschäftsjahren eine selbständige Erwerbstätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Die Mitbeteiligung an einer einfachen Gesellschaft genügt dazu nicht aus.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page