Verlustvortrag 1998 ohne Rückstellung nicht anrechenbar
- Michal Sosnecki
- 14. Nov. 2011
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Aufgrund von § 268 Abs. 3 StG/AG ist der Verlustvortrag 1998 bei der Berechnung des Gewinnes von 2001 an sich zu berücksichtigen. Da vorliegend jedoch keine gerechtfertigte Rückstellung 1998 bestand, konnte der Verlustvortrag nicht gewährt werden.