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Verlustvortrag nur bei unberücksichtigten Verlusten möglich

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Apr. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Verluste können nur solange vorgetragen werden, wie sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens nicht berücksichtigt werden konnten.



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