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Vermächtnis steuerlich als Erbschaft anzugeben

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ein Vermächtnis geht mit dem Tod der Erblasserin in das Vermögen des Steuerpflichtigen über und hätte von den Beschwerdeführern in der Steuererklärung unter der Rubrik Erbschaften/Schenkungen angegeben werden müssen.



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