Vermächtnis steuerlich als Erbschaft anzugeben
- Michal Sosnecki
- 4. Apr. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Ein Vermächtnis geht mit dem Tod der Erblasserin in das Vermögen des Steuerpflichtigen über und hätte von den Beschwerdeführern in der Steuererklärung unter der Rubrik Erbschaften/Schenkungen angegeben werden müssen.