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Vermächtnis steuerlich als Erbschaft anzugeben

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Apr. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Vermächtnis geht mit dem Tod der Erblasserin in das Vermögen des Steuerpflichtigen über und hätte von den Beschwerdeführern in der Steuererklärung unter der Rubrik Erbschaften/Schenkungen angegeben werden müssen.



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