Amtliche Bewertung von Photovoltaik-Anlagen: Aufgrund des StHG besteht eine Pflicht für die Kantone, Photovoltaik-Anlagen der Vermögenssteuer zu unterwerfen. Die Kantone sind jedoch autonom darin, wie sie den Vermögenssteuerwert einer Photovoltaik-Anlage festlegen. Photovoltaik-Anlagen können im Rahmen der amtlichen Bewertung von Liegenschaften oder im Rahmen des ordentlichen Steuererklärungsverfahrens als bewegliches Vermögen bewertet werden.
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