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Vermutung des Schenkungswillens bei Vermögensübertragung an Nahestehende

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Juli 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Schenkungssteuer: Der Schenkungswillen wird bei Vermögensübertragungen an nahestehende Personen vermutet, wenn die übrigen Voraussetzungen einer Schenkung, nämlich die Zuwendung, die Bereicherung aus dem Vermögen eines anderen und die Unentgeltlichkeit gegeben sind.



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