Eine Liegenschaft befindet sich in einem vernachlässigten Zustand, wenn nach dem Erwerb durch die steuerpflichtige Person Sanierungskosten anfallen, die höher sind als der Erwerbspreis und wenn die Art der vorgenommenen Arbeiten das Austauschen der gesamten Elektroinstallationen und Wärmeverteilungen, die Sanierung der Böden, der Küche bzw. des Bads mit allen Sanitäranlagen und auch die Ersetzung Fenster sowie Anbringung von Wärmedämmungen betrifft.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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