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Vernachlässigter Zustand bei umfassender Sanierung einer Liegenschaft

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Eine Liegenschaft befindet sich in einem vernachlässigten Zustand, wenn nach dem Erwerb durch die steuerpflichtige Person Sanierungskosten anfallen, die höher sind als der Erwerbspreis und wenn die Art der vorgenommenen Arbeiten das Austauschen der gesamten Elektroinstallationen und Wärmeverteilungen, die Sanierung der Böden, der Küche bzw. des Bads mit allen Sanitäranlagen und auch die Ersetzung Fenster sowie Anbringung von Wärmedämmungen betrifft.



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